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Frau Gabriele Auer-Gröber
Cytastraße 10
A-6170 Völs

+43 512 30 47 88
+43 660 20 20 203 info@werbeagentur-auer.at

Nutzungsbedingungen - allgemeine Geschäftsbedingungen


zwischen

Werbeagentur Auer vertreten durch:

Werbeagentur Auer - Auer Gabriele - Cytastrasse 10 - 6176 Völs - Austria

- einerseits - nachfolgend ANBIETER genannt

und dem Kunden

- andererseits - nachfolgend KUNDE genannt

  1. Vertragsgegenstand

    • Der ANBIETER ermöglicht dem KUNDEN mit Vertragsannahme das Pflegen einer Homepage mit Hilfe eines Content Management Systems in einem vom ANBIETER vorgegebenen Format und Design sowie die Veröffentlichung dieser Internetpräsenz für die Laufzeit des Vertrages unter einer eigenen Internetadresse.
      Der ANBIETER bietet die Nutzung der Homepage und die damit verbundenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang auf der Grundlage der aktuellen rechtlichen, technischen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internets an.
    • Die Struktur der Webpage kann durch den KUNDEN verändert werden. Er kann Seiten erstellen, in der Position verschieben, löschen oder ausblenden.
    • Der ANBIETER richtet dem KUNDEN für seine Homepage eine eigene, kostenpflichtige Wunschadresse (soweit verfügbar) ein, die auch Bestandteil dieses Vertrages ist.
    • Für die Laufzeit des Vertrages präsentiert der ANBIETER diese Homepage im Internet, wobei sich der ANBIETER nach seiner Wahl eigener oder fremder Serverkapazitäten bedient.
    • Mittels Benutzername und Kennwort hat der KUNDE jederzeit Zugang zum Administrationsbereich seiner Homepage und kann dort eigene Inhalte einstellen und ändern.

  2. Verantwortlichkeit/ Vorlagensicherung

    • Sollten Inhalte wie Bilder & Texte erstmalig vom ANBIETER in die neue Homepage eingebunden werden, so sind diese vom KUNDEN binnen 45 Tagen nach Auftragsabschluss dem ANBIETER zur Verfügung zu stellen.
    • Der ANBIETER ist für Inhalte, die durch den KUNDEN zur Einbeziehung bereitgestellt werden nicht verantwortlich.
    • Der KUNDE trägt dafür Sorge, dass diese Inhalte nicht gegen Rechte verstoßen, insbesondere urheber-, marken-, straf-, wettbewerbs-, und datenschutzrechtlich beanstandungsfrei sind.
    • Der KUNDE trägt ferner dafür Sorge, dass bei übermittelten Dateien und Vorlagen Sicherungskopien angefertigt sind, die dem ANBIETER bei einem Daten- oder Vorlagenverlust kostenfrei und unverzüglich zu überlassen sind.
    • Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu löschen oder einzelne Seiten oder die gesamte Homepage zu sperren, ohne dass der Anspruch auf Zahlung der Nutzungsgebühr dadurch berührt wird.

  3. Angebot und Vertragsschluss

    • Mit der schriftlichen Anmeldung durch den KUNDEN kommt dieser Vertrag mit dem ANBIETER zustande, ohne dass es des Zugangs einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des ANBIETERS bedarf.
    • Soweit sich der ANBIETER zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des KUNDEN.
    • Technische und gestalterische Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen den ANBIETER hergeleitet werden können.

  4. Zahlungsbedingungen

    • Der KUNDE hat die fälligen Rechnungsbeträge fristgerecht zu zahlen. Rechnungen werden jährlich in elektronischer Form verschickt. Wünscht der Kunde eine Rechnung in Papierform, werden die anfallenden Portokosten gesondert in Rechnung gestellt.
    • Die Nutzungsgebühr ist jährlich im Voraus zu entrichten. Die Nutzungsgebühr wird erstmals 4 Wochen nach Beginn der Vertragslaufzeit per SEPA Lastschrift eingezogen.
    • Im Falle einer Nichteinlösung von Lastschriften verpflichtet sich der KUNDE, alle Schäden zu ersetzen, mindestens jedoch EUR 15,- je Mahnung.
      Zudem darf der ANBIETER bis zum Ausgleich aller Forderungen die Angebote des KUNDEN für Abrufe Dritter sperren. Die Pflicht des KUNDEN zur Zahlung der Nutzungsgebühr bleibt unberührt.
    • Aufrechnung des Kunden gegen die Vergütungen ist unzulässig, es sei denn die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

  5. Kostenpflichtige Zusatzangebote

    • Kostenpflichtige Zusatzleistungen und Erweiterungen des Internetangebotes können jederzeit schriftlich durch den KUNDEN in Auftrag gegeben werden.
    • Die Gebühren für diese Zusatzleistungen werden ab dem Monat der Bestellung in Rechnung gestellt.

  6. Honorar

    • Der ANBIETER ist berechtigt, Vorschüsse zur Deckung des Aufwandes zu verrechnen. Der Vorschuss beläuft sich auf bis zu 35 Prozent des vereinbarten Honorars und kann sofort nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden. Vorschusszahlungen werden im Angebot angeführt.
    • Die Berechnung des Honorars erfolgt auf folgende Arten:
      Pauschalauftrag: Ein bestimmtes Leistungspaket wird zum Pauschalpreis angeboten. Der Gesamtbetrag wird nach vorheriger Vereinbarung entweder nach Erbringung der gesamten Leistung oder in Teilbeträgen über den Leistungszeitraum in Rechnung gestellt. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich im pauschalen Angebot enthalten sind, werden nach vorherigem Hinweis durch den ANBIETER gesondert auf Stundenbasis abgerechnet.
      Wenn der KUNDE mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen, Durchführung von Fototerminen) mehr als 60 Tage im Verzug ist, so ist eine Anzahlung in Höhe von 50% zu leisten.
    • Abrechnung Stundenweise (meist Betreuung oder Service): Bei stundenweiser Abrechnung entsteht der Honoraranspruch vom ANBIETER für jede einzelne vom ANBIETER erbrachte Leistung. In der Regel wird der ANBIETER, wenn dies im Angebot so formuliert ist, monatliche Abrechnungen durchführen. Stundennachweise können auf Wunsch erbracht werden, der Aufwand für die Nachweise wird verrechnet.
    • Barauslagen, die text & design für den Kunden leistet, sind abzugelten.
    • Kostenvoranschläge vom ANBIETER sind grundsätzlich unverbindlich. Der ANBIETER wird den Kunden darauf hinweisen, wenn die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen dieser Kostenüberschreitung schriftlich widersprechen, gilt diese als genehmigt. Widerspricht der Kunde schriftlich, ist er verpflichtet, gleichzeitig kostengünstigere Möglichkeiten für die weitere Vorgehensweise bekannt zu geben.
    • Sollten bestellte Arbeiten vom ANBIETER aus welchen Gründen auch immer beim Kunden nicht verwendet (veröffentlicht, ...) werden, sind sie laut Angebot bzw. bei Betreuung auf Stundenbasis zu vergüten.
    • Arbeiten vom ANBIETER dürfen erst nach vollständiger Bezahlung verwendet werden. Bis dahin verbleiben alle Rechte im alleinigen Besitz von text & design.

  7. Haftung

    • Der ANBIETER haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung wird ferner auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
    • Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus den Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  8. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

    • Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Online-Stellung der Internetseite und gilt für die Dauer von 24 Monaten. Der Vertrag ist mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert er sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
    • Unabhängig davon, ist der Kunde zur schriftlichen Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer Preiserhöhungsmitteilung berechtigt.

  9. Erreichbarkeit und Programmstand

    • Der ANBIETER gewährleistet eine Erreichbarkeit des Internetservers von 98% im Jahresmittel unter Berücksichtigung evtl. vom ANBIETER durchzuführender Wartungsarbeiten.
    • Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Verantwortungsbereich des ANBIETERS liegen, nicht zu erreichen ist.

  10. Änderung von Nutzungsvereinbarungen, Leistungen und Nutzungsgebühren

    • Änderungen der Nutzungsvereinbarungen, Leistungen und der Nutzungsgebühren werden durch Angebot des ANBIETERS und Annahme des KUNDEN vereinbart.
      Das Angebot des ANBIETERS erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderung. Schweigt der Kunde auf das Angebot und/oder widerspricht er diesem nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam.
    • Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann der ANBIETER die Nutzungsgebühr entsprechend anpassen. Eine Zustimmung des KUNDEN ist nicht erforderlich.

  11. Datenschutz

    • Der ANBIETER speichert die zur Durchführung des Vertrages erhobenen Daten während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch. Diese Daten verarbeitet und nutzt der ANBIETER vertraulich auch zur Beratung des KUNDEN sowie zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke.
    • Der ANBIETER wird dem KUNDEN auf Verlangen jederzeit über seinen gespeicherten Datenbestand vollständig Auskunft erteilen.

  12. Copyright

    • Sämtliche Rechte an Designs, Bildern und Homepage-Vorlagen, die vom ANBIETER zur Verfügung gestellt werden, stehen allein dem ANBIETER zu und dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung anderweitig verwendet werden.
    • Der KUNDE darf die Programme, die erstellten Homepages oder die Designs nur für die Dauer dieses Vertrages und nur für eigene Zwecke nutzen.

  13. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

    • Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den NIC-Domainbedingungen, die NIC-Domainrichtlinien sowie die NICdirect-Preislisten. Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind Provider und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
    • Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Provider im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Der Provider hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Der Provider übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
    • Der Provider erteilt per Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann die Vergabe an eine Dritte Partei durch das jeweilige NIC (Network Information Center), also die zuständige Domainvergabestelle oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass der Provider hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
    • Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn ihm diese durch die jeweilige Vergabestelle bestätigt wurde. Bei allen Top-Level-Domainnamen werden die entsprechenden Gebühren unabhängig von dem Erfolg der Registrierung berechnet, sofern ein Verschulden durch den Kunden vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, die Verfügbarkeit des gewünschten Namens vor der Bestellung bei dem entsprechenden NIC direkt beim jeweiligen NIC und dessen offiziellen Datenbanken zu überprüfen, obgleich sich durch den Zeitversatz bei der Registrierung, veraltete Datenbestände der Whois-Datenbanken oder parallele Registrierungsversuche Dritter kein Verfügbarkeitsanspruch ableiten lässt.
    • Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
    • Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, den Provider unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von dem Provider über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und dem Provider das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
    • Der Provider versichert Domainnamen unverzüglich freizugeben, sofern ihm eine zweifelsfrei von eingetragenen Domaininhaber oder dessen Admin-C unterzeichnete Freigabeerklärung vorliegt. Zur zweifelsfreien Authentifizierung ist dem Freigabeschreiben eine Kopie des Lichtbildausweises beizufügen. Der neue, übernehmende Domain-Registrar (z.B. NIC-Mitglied) ist in der Freigabe explizit zu benennen, um unberechtigte Übernahmen zu vermeiden! Liegen die o.a. Dokumente und erforderlichen Angaben nicht vollständig vor, ist der Provider berechtigt, eine Konnektivitäts-Koordination (KK) abzulehnen.
    • Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, spätestens 30 Tage vor der erneuten Fälligkeit der Domain- oder Webhosting-Gebühren die schriftliche Einverständniserklärung des eingetragenen Domaininhabers/Admin-C zur Löschung oder Übernahme der jeweiligen Domain(s) beim Provider vorzulegen. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Löschung oder Freigabe von Domains ohne diese Einverständniserklärung inkl. Kopie des Lichtbildausweises nicht möglich ist und ihm daraus resultierende Domaingebühren bei erneuter Fälligkeit auch weiterhin berechnet werden, sofern die Kündigung nicht fristgerecht erfolgt oder die dazu erforderlichen Admin-C Freigaben nicht vorliegen. Im Falle einer Domainübernahme ist der Kunde bzw. Domaininhaber verpflichtet in seiner Freigabeerklärung den übernehmenden Domainregistrar (z.B. das ATNIC Mitglied) explizit zu benennen.
    • Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben. Bei Beauftragung einer Domainübernahme (Konnektivitäts-Koordination, KK-Antrag, Change of Registrar) bzw. einer Änderung der Domaininhaber-Daten (Admin-C), einem Change Owner Antrag oder der Änderung weiterer Domain Kontakt bzw. Nameserverdaten eines bereits registrierten Domainnamens oder der vollständigen Löschung einer Domain ist der Kunde verpflichtet, dem Provider gegenüber in schriftlicher Form und mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er rechtmäßiger und autorisierter Inhaber (Admin-C, Owner-C) des zu übernehmenden, zu löschenden oder zu modifzierende Domainnamens ist und diese Änderungen beauftragt. Der beauftragende Kunde haftet im Falle einer unrechtmäßigen Domainänderung, Domainlöschung oder Domainübernahme und trägt alle rechtlichen Konsequenzen.
    • Der Provider führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten Domaininhaber und/oder administrativen Kontakt ("admin-c") der jeweiligen Domain ein. Der Provider behält sich dabei vor, die vom Kunden bei der Bestellung übermittelten Daten nötigenfalls syntaktisch so zu verändern, dass Sie die Syntax-Vorgaben der Vergabestellen erfüllen. Bei einzelnen Services kann ein vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. Der Provider wird, wie üblich, bei direkten Kundendomains als technischer- ("tech-c") und Zonen-Kontakt ("zone-c) der Domain eingetragen. Die Eintragungen "admin-c" und "tech-c" sind notwendige Angaben bei der NIC Registrierung. Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten ggf. in den Whois-Datenbanken der Vergabestellen zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in den so genannten "whois"-Abfragen im Internet (z.B. über www.denic.at) für Dritte u.U. jederzeit einsehbar sind.
    • Die folgenden Jahresentgelte für Domains sind spätestens am Stichtag der Domain fällig. Diese Bestimmungen gelten sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wenn fällige Rechnungen nicht vollständig beglichen wurden, ist der ANBIETER berechtigt, die Registrierung der Domain zu widerrufen und die Domain neu zu vergeben bzw. diese auch bis zur vollständigen Bezahlung aller Leistungen einzubehalten.

  14. Schlussbestimmungen

    • Sollten Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    • Es wird der Gerichtsstand Innsbruck (Österreich) vereinbart.

Werbeagentur Auer Frau Gabriele Auer-Gröber Cytastraße 10 A-6170 Völs